Wenn man sich an der Schell Tankstelle auf der Heiligenstädter Straße eine Leberkäs Semmel kauft, muß man damit rechnen daß sie 180Euro kostet!!! So passieren es uns! 3 Monate später bekamen wir von Mag.Schlager die Rechnung serviert, in einen schon fast absichtlich unauffälligen Kuvert, wollte es schon als Werbung wegschmeißen! Man lernt nicht aus....
Bewertungen
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karin pöltner ★☆☆☆☆
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Jutta Engelmann ★☆☆☆☆
Ein Stern für die Hoffnung an diesem sternlosen Firmament. Ab 1.1.2026 kommt endlich das neue Gesetz, Herr Mag. Schlager. Hier informiere ich den armen Pöbel, der, wie unsere Familie bei der Shell im 21. Bezirk abgezockt wurde, egal, ob dort gerade eine Baustelle war. Der Betrag wurde bezahlt.in Zukunft kosten die Anwaltstarife nur noch 100 Euro. Gerichtgebühren werden auf 70 bzw. 35 Euro gesenkt. Zusätzlich, lieber Pöbel, kann man nun zum obersten Gerichtshof weiter. So soll in naher Zukunft die Parkplatzabzocke endlich beendet werden.
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Valentin Frank ★☆☆☆☆
Ich hatte leider eine sehr negative Erfahrung mit Herrn Mag. Stefan Schlager bzw. der T-1 Parkraumüberwachung GmbH. Mir wurde ein Verstoß wegen angeblicher unrechtmäßiger Nutzung eines Privatgrundstücks (Shell Leopoldauer Straße 51, Wien) vorgeworfen. Tatsächlich bin ich nur kurz durchgefahren, um zur Waschstraße zu gelangen, die zu dem Zeitpunkt belegt war. Ich habe das Gelände danach sofort wieder verlassen. Trotzdem erhielt ich kurz darauf ein Schreiben mit einer Forderung von 180 €. Nachdem ich die Situation erklärt und auf meine finanzielle Lage hingewiesen hatte, wurde mir „aus Kulanz“ ein reduzierter Betrag von 150 € angeboten. Ich habe schließlich gezahlt, um die Sache abzuschließen. Was mich besonders enttäuscht hat, war der gesamte Ablauf: Der Schriftverkehr wirkte sehr unprofessionell und wenig empathisch, die Kommunikation erinnerte eher an ein formloses Feilschen als an einen seriösen juristischen Austausch. Der Ton war kühl und es wurde keinerlei Verständnis gezeigt. Insgesamt hatte ich das Gefühl, dass hier nicht mit Augenmaß oder Fairness gehandelt wird. Ich würde mir wünschen, dass solche Vorgangsweisen künftig genauer überprüft werden. Ich hoffe auch dass die Gesetze im Bezug auf diese Thematik bald reformiert werden, so kann das nicht weitergehen!
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King V ★☆☆☆☆
Hatte mit der Kanzlei wegen Parkangelegenheiten aus 2024 zu tun (je ca. 96 €). Beim Eintreiben des Geldes ging alles sehr schnell – nach meiner Zahlung am 30.10.2025 aber keine Rückmeldung mehr. Die Beträge wirken überzogen, man kann offenbar verhandeln. Insgesamt wenig transparente und einseitige Kommunikation.
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Hannah Ludwig ★☆☆☆☆
Hätte gerne null Sterne gegeben. Habe, wie alle Kommentare hier, ebenfalls nach 6 Monaten einen aggressiven Anwaltsbrief bekommen. Habe bei meinem Fitnessstudio geparkt, aber wohl 2m zu weit hinten und daher beim Takko gestanden. Das ist nicht ersichtlich vor Ort und per Post und Mail erfolgt auch keine Darstellung der Kosten und Erklärung, sondern lediglich sehr aggressive Klagedrohungen für ein Gericht in Rankweil, das nicht einmal existent ist. Nicht einschüchtern lassen und an die Rechtschutzversicherung oder an die Arbeiterkammer melden. Was mich an den Kommentaren hier interessieren würde. Musstet ihr schlussendlich zahlen oder nicht?
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Arsala Arsala ★☆☆☆☆
Ich gehöre ebenfalls zu den finanziellen Opfern solcher Strafen. An der Leopoldauer Straße 51 (Shell/Billa), wo sich auch ein McDonald’s befindet, war ich als Foodora-Lieferfahrer im Einsatz und habe eine Bestellung ausgeliefert. Nun wird mir vorgeworfen, ich sei durch ein Durchfahrverbot gefahren, und mir wurde dafür eine Strafe von 180 Euro auferlegt. Dieses Geld verdiene ich mir mit großer Mühe und täglicher Arbeit – 180 Euro entsprechen fast drei Arbeitstagen meines Einkommens. Man hat den Eindruck, als kämen diese 180 Euro einfach vom Himmel. Solche unnötigen Strafen sollten gestoppt werden.
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ajzak asimof ★☆☆☆☆
Dieser Anwalt nimmt Personen ins Visier, die Privatparkplätze kurzzeitig nutzen, und verhängt Straffen zwischen 200 und 300 Euro. Die Rechtmäßigkeit solcher Straffen wird derzeit geprüft, und diese Praktiken könnten als unzulässig erachtet werden (dies lässt sich mithilfe von KI-Tools überprüfen). Ich rate dazu, die Straffe vor Gericht anzufechten. Der Richter wird Ihnen wahrscheinlich Verständnis entgegenbringen, wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Nutzung des Privatparkplatzes kurzzeitig und gerechtfertigt war, insbesondere wenn Sie Kunde/Klient des Grundstückseigentümers waren (Beispiel: Billa, Gas Stationen usw.). Lassen Sie nicht zu, dass diese überhöhten und unangemessenen Straffen unangefochten vollstreckt werden.
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Manuel Tillmann ★☆☆☆☆
Kann mich nur den Vorrednern anschließen! Bei mir ist es angeblich 2 Monate her! Werde mir auf jeden Fall die Bänder zeigen lassen und mich mit meinem Rechtsschutz abstimmen! 250€ für 4,5 Minuten Parken( lt. Rechtstext >3 Minuten =Parken) ist echt heftig! Aber die Wirtschaft ist am Boden, da muss man doch arme Rechtsanwälte finanziell unterstützen! Eingentlich traurig, so ein Vorgehen
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Yoshi Huang ★☆☆☆☆
Ich habe ein Schreiben bezüglich eines Parkverstoßes erhalten, obwohl ich Raiffeisen-Kunde bin und lediglich für etwa fünf Minuten auf dem Parkplatz gegenüber dem Eissalon in Laxenburg gestanden bin. Ich wollte ursprünglich zum Bankomaten, musste jedoch darauf verzichten, da ich meine Bankkarte zu Hause vergessen hatte. Trotz der kurzen Standzeit wurde mir eine Strafe in der Höhe von €250 auferlegt. Leider zeigte Herr Schlager keinerlei Kulanz in dieser Angelegenheit, was ich sehr bedauerlich finde – insbesondere in Anbetracht der Umstände. Zudem warte ich noch immer auf das angekündigte Beweisvideo, das mir bislang nicht übermittelt wurde.
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Susanna Agne ★☆☆☆☆
Ich habe ein Schreiben erhalten was der Fall mit T-1 Parküberwachung und Liegenschaftsbesitzer welchen Namen nicht erwähnt wurde, erhalten. Es scheint nach eine abgesprochene zwischen 3 Parteien Geschäft sein, wo man Geld abzockt und droht. Der Fall sollte im Frühjahr sein und erst jetzt ohne Warnung gleich vom Anwalt ein Schreiben. Werde dieser Fall auch bei der Anwälte Kammer melden. Sehr merkwürdig und nicht professionell!!!
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Häufig gestellte Fragen
Wie lautet die Adresse von Mag. Stefan Schlager?
Das Mag. Stefan Schlager befindet sich in der Hauptpl. 5, 2020 Hollabrunn, Österreich
Wie lautet die Telefonnummer von Mag. Stefan Schlager?
Sie erreichen das Mag. Stefan Schlager unter +43 295 2246820
Wie kommt man zum Mag. Stefan Schlager?
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